
Liebe à point Saskia Richter wird nachfolgend nur Liebe à point genannt.
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Allgemeine Bestimmungen
1. Anwendungsbereich
Die vorliegenden Bedingungen sind anwendbar auf alle von Liebe a point abgeschlossenen Vereinbarungen betreffend Events, Vermietungen und Dekorationen.
2. Vertragsabschluss
Liebe à point stellt dem Kunden jeweils eine schriftliche Offerte resp. eine Auftragsbestätigung betreffend Events, Vermietungen, Dekorationen zu. Sobald die mündliche oder schriftliche Zusage des Kunden zur Offerte von Liebe a point vorliegt, gilt der Vertrag als abgeschlossen.
3. Kündigung durch den Kunden
Wird der Vertrag durch den Kunden storniert, haftet der Kunde in jedem Falle für die bereits von Liebe à point vorgenommenen Leistungen und Auslagen. Ebenso werden vereinbarte Sonderleistungen in jedem Fall in Rechnung gestellt. Die weitergehenden Ansprüche von Liebe à point bei Kündigung des Kunden richten sich nach den Bestimmungen von Ziffer 9.
4. Kündigung durch Liebe a point
Hat Liebe à point Anlass zur Annahme, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit und / oder den Ruf gefährdet, so ist Liebe à point berechtigt, den Vertrag jederzeit entschädigungslos zu kündigen.
5. Preise
Die Preise richten sich nach den separaten Tarifen von Liebe à point. Die Preise sind in Schweizer Franken angegeben. Preisänderungen sind jederzeit möglich, wobei die von Liebe à point erstellen Offerten während sechs Monaten ab Ausstellung ihre Gültigkeit behalten.
6. Zahlungsbedingungen
Die von Liebe à point ausgestellten Offerten / Rechnungen sind detailliert gegliedert und wie folgt zu bezahlen:
50 % des Offertenbetrages: bis maximal 10 Tage nach Vertragsabschluss
100 % der Schlussrechnung: bis maximal 14 Tage nach Rechnungsstellung
Nach erfolgtem Anlass erstellt Liebe à point eine Schlussabrechnung. Die Schlussrechnung kann zu Gunsten beider Vertragsparteien ausfallen und ist innerhalb der gesetzten Frist zu begleichen. Bei Nichtbezahlung der Anzahlung innert der gesetzten Frist ist Liebe à point berechtigt, den Vertrag aufzulösen.
7. Vermittlung / Generalunternehmung
Liebe à point übernimmt, wenn nicht anders vereinbart, nicht die Rolle eines Generalunternehmens und haftet somit für keinerlei Schäden und Unzufriedenheiten der Dienstleistungen Dritter. Liebe à point agiert demnach als Vermittlerin für Netzwerkpartner. Die Verträge werden direkt zwischen dem Kunden und Lieferanten abgeschlossen, ausser dies wurde anders bei Vertragsabschluss vereinbart.
II. Dekorationen und Events
8. Teilnehmerzahl und Rechnungsstellung
Spätestens fünf ganze Arbeitstage vor dem vereinbarten Datum der Durchführung hat der Kunde von Liebe à point die genaue Teilnehmerzahl mitzuteilen. Die Teilnehmerzahl ist verbindlich und für die Rechnungsstellung massgebend. Bei mehr Teilnehmern erhöht sich der Rechnungsbetrag entsprechend. Bei weniger Teilnehmern bleibt die ursprünglich angegebene Teilnehmerzahl für die Rechnungsstellung verbindlich.
9. Kündigung/Absage des Events durch den Kunden
Wird ein Event nach Vertragsabschluss (siehe 1.2.) abgesagt, so sind die angefallenen Dritt- Kosten (z.B. Unterhaltungsprogramm, grafische und technische Arbeiten, Warenbestellungen, etc.) samt Annullationsgebühren durch den Kunden vollumfänglich zu bezahlen. Zusätzlich fallen von seitens Liebe à point folgende Kosten an:
Bis 30 Tage vor dem vereinbarten Datum: 25 % des Offertenbetrages
29 bis 15 Tage vor dem vereinbarten Datum: 50% des Offertenbetrages
Ab 14 Tage vor dem vereinbarten Datum: 100% des Offertenbetrages
10. Haftung
Sämtliche Haftungsansprüche für Personenschäden, Diebstahl oder Beschädigung von mitgebrachten Objekten, sowie alle weiteren Ersatzansprüche des Kunden sind gegenüber Liebe à point ausgeschlossen. Liebe à point haftet in keinem Fall für Folgeschäden. Der Kunde haftet für sämtliche Verunreinigungen, Beschädigungen und Schäden aller Art, die er vorsätzlich oder fahrlässig verursacht.
III. Vermietungen
11. Vertragsänderung - Anpassung
Der Kunde kann bis 14 Tage vor dem Liefertermin den Auftrag anpassen, das Datum steht auf der Auftragsbestätigung. Bei einer Vergrösserung des Auftragsvolumens bestehen keine Limiten. Bei einer Reduktion des Auftrages darf um maximal 15% des Auftragsvolumens reduziert werden. Die Mietdauer ist in der Auftragsbestätigung festgelegt. Bei einer Auftragsanpassung ab 14 Tagen vor Liefertermin fällt in jedem Fall eine Änderungspauschale an.
12. Miete
Die Vermietung von Dekorationsmaterial richtet sich nach den Bestimmungen des Schweizerischen Rechts, sofern nachstehend nichts oder nichts Abweichendes vereinbart worden ist.
13. Haftung
Der Kunde haftet auch für leicht fahrlässig verursachte Schäden am Mietobjekt, sowie am Inventar und Mobiliar des Mietobjekts, wie auch für jeden aufgrund zweck- und vertragswidriger Nutzung entstehenden Schaden.
14. Reinigung
Die Reinigung der Mietartikel sind (falls nicht anders vereinbart) im Preis inbegriffen. Bei überdurchschnittlicher Verunreinigung behalten wir uns vor, dies separat zu verrechnen.
15. Rücknahme
Gelieferte Artikel sind im angelieferten Zustand (ohne Reinigung falls nicht anders vereinbart) zu retournieren. Der Rücknahmetermin ist einzuhalten und Verzögerungen durch höhere Gewalt müssen uns umgehend gemeldet werden.
16. Reparaturen, Beschädigungen, Verlust
Durch den Kunden verursachte Schäden werden zulasten des Kunden verrechnet. Bei kleineren Schäden wird die Reparatur nach effektivem Aufwand berechnet. Abhanden gekommenes oder defektes, zerstörtes Material, welches nicht mehr repariert werden kann (gilt auch für Artikel, welche nicht mehr gereinigt werden können), wird der Neupreis in Rechnung gestellt. Neupreise können jederzeit angefragt werden. Nach Annahme des Materials durch den Kunden (Lieferschein) ist dieser für sämtliche Schäden und Verluste haftbar.
17. Eigentum
Das von Liebe a point gelieferte Material bleibt im Eigentum von Liebe a point und kann weder veräussert, belehnt, noch verpfändet werden. Das Material ist nicht gegen Diebstahl versichert.
IV. Schlussbestimmungen 18. Anwendbares Recht
Das Rechtsverhältnis zwischen dem Kunden und Liebe a point untersteht Schweizerischen Recht.
19. Gerichtsstand
Gerichtsstand für allfällige Streitigkeiten zwischen dem Kunden und Liebe à point ist Dorneck-Thierstein. Liebe à point hat jedoch auch das Recht, den Kunden am ordentlichen Gerichtsstand zu belangen.
Der Kunde hat die allgemeinen Geschäftsbedingungen von Liebe à point gelesen und erklärt sich mit den AGB von Liebe a point einverstanden.